Kostenübernahme für die Behandlung


Gesetzlich Versicherte:
Ich behandele gesetzlich Versicherte aller Kassen. Sofern die Notwendigkeit einer Therapie Ihrer Kasse gegenüber nachgewiesen werden kann, werden die Kosten in der Regel vollständig übernommen. Sie können Probesitzungen in Anspruch nehmen bevor Sie sich zur Beantragung einer Behandlung entscheiden. Eine Kurzzeittherapie hat einen Umfang von 25 Sitzungen, eine Langzeittherapie hat 45 Sitzungen (je 50 Minuten).

Private Krankenversicherungen/Beihilfe:
Eine notwendige Psychotherapie wird in der Regel von jeder privaten Krankenkasse bzw. der Beihilfestelle übernommen. Die Form der Kostenübernahme wird jedoch sehr unterschiedlich gehandhabt, eventuell sind private Zuzahlungen vorgesehen Bitte klären Sie daher mit ihrer Versicherung vor Beginn der Therapie, wie die Rahmenbedingungen für Psychotherapie in Ihrem Tarif festgelegt sind. Das Honorar wird dabei nach der Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP/GOÄ) berechnet.

Selbstzahler:                                                                                              Selbstverständlich haben Sie auch die Möglichkeit, die Kosten für psychotherapeutische Gespräche oder psychologische Beratung selbst zu zahlen. Die Honorare richten sich nach der Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP/GOÄ).


Coaching und Supervision werden grundsätzlich nicht von Krankenkassen übernommen. Bei berufsbezogenem Coaching oder Supervision beteiligt sich in manchen Fällen Ihr Arbeitgeber.